Die P+R Anlage am Celler Hauptbahnhof wurde 1999 rechtzeitig zur EXPO 2000 als wichtiger Baustein des Umweltverbundes Auto - Bahn - Fahrrad - Bus erstmals in Betrieb genommen. Die Anlage befindet sich im Eigentum der Stadt Celle. Diese hat die Betriebsführung auf die Celler Parkbetriebe GmbH übertragen.
Das Parkhaus verfügt auf vier Ebenen über insgesamt 485 Pkw-Stellplätze für Kurz- und Dauerparker. Davon sind 24 Frauenparkplätze und 5 Behindertenplätze. 450 Fahrräder können auf zwei Ebenen kostenpflichtig (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten) gesichert abgestellt werden.
Im Bereich der Ein- und Ausfahrt wurden zusätzlich 36 Motorradeinstellplätze geschaffen. Vorwegweiser führen zielsicher zur P+R Anlageneinfahrt von der Trüllerstraße aus.
Ein- und Ausfahrtschranken wie bei den anderen Parkhäusern sind hier nicht vorhanden, so das direkt zu einem Stellplatz gefahren werden kann. Anschließend wird ein Tagesticket mit Hartgeld an einem der acht Parkscheinautomaten auf den Ebenen erworben und gut lesbar an der vorderen Windschutzscheibe als Nachweis für das Aufsichtspersonal abgelegt. Monats- und Jahreskarten sind gegen Bezahlung beim Aufsichtspersonal zu lösen.
Zur Nutzung der Fahrradanlagen sind personalunabhängig jederzeit Tagestickets am Einfahrterminal zu ziehen und vor Ausfahrt am Kassenautomaten zu bezahlen. Wochen-, Monats- und Jahreskarten sind am Kassenautomaten zu erwerben bzw. zu verlängern. Das Ein- und Ausfahren ist nur mit diesen „Schlüsseln" möglich und hilft, Missbrauch zu verhindern.
Einfahrtshöhe: 2 m
Täglich 24 Stunden geöffnet.
Pro Kalendertag | 2,00 EUR |
Pro Woche (7 Tage) (Bitte passend in den Kassenautomaten einwerfen) | 7,00 EUR |
Pro Kalendermonat* | 24,00 EUR |
Pro Jahr* | 130,00 EUR |
*Erhältlich bei dem Parkhauspersonal in der P+R Anlage Bahnhof und im Parkhaus Südwall, sowie im Service-und Infocenter, Markt 14-16 (Eingang Stechbahn).
Parken ohne oder ohne gültigen Parkschein/-ausweis bei schuldhaftem Verhalten des Nutzers | 25,50 Euro |
Der Einsatz ein Parkhausbediensteten für die Beseitigung von Verunreinigungen oder Gefahrenquellen wird nach Aufwand berechnet.
Bei Verlust oder Zerstörung des Parkscheines/-ausweises wird kein Ersatz geleistet.
Diese Parkgeldordnung gilt ab 01. Oktober 2001
Pro Kalendertag (je Einstellung) | 0,50 Euro |
Wochenticket (7 Tage) | 2,00 Euro |
Monatsticket (30 Tage) | 8,00 Euro |
Jahresticket (365 Tage) | 40,00 Euro |
Verlust des Parkscheines/-ausweises – Pfand für Chipkarte
Für das Parken ohne oder ohne gültigen Parkschein/-ausweis bzw. bei Verlust des Parkschein/-ausweis wird bei schuldhaftem Verhalten des Nutzers ein Parkgeld von 5,00 Euro erhoben.
Der Einsatz eines Parkhausbediensteten für die Beseitigung von Verunreinigung oder Gefahrenquellen wird dem Verursacher nach Aufwand berechnet.